AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Schuss AV-Projektionssysteme GmbH
(nachfolgend SAV)
1. Geltungsbereich
1.1. Die Lieferungen und Leistungen der SAV erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung und, sofern die Bestellung über www.schuss-av.at erfolgt, zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses dort einsehbaren Bestimmungen, soweit nicht schriftlich im Einzelnen etwas anderes vereinbart wurde. Auf die den Waren beiliegenden Lizenzbedingungen der Hersteller wird ergänzend Bezug genommen. Diese Lizenzbedingungen bilden einen integrierten Vertragsbestandteil.
Den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAV bzw. dem von SAV vorgeschlagenen Vertragsinhalt bzw. Offerten der SAV entgegenstehende oder davon abweichende Bedingungen oder Erklärungen werden nicht anerkannt, es sei denn, SAV hätte im Einzelnen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Allgemeine Geschäftsbedingungen der SAV gelten auch dann, wenn SAV in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen von Kunden die Lieferungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen immer der Schriftform.
1.2. SAV schließt Geschäfte und Verträge sowohl mit gewerblichen Kunden als auch mit Verbrauchern (gemeinsam: „Kunden“). Die Verhandlungs-, Vertrags- und Geschäftssprache ist ausschließlich Deutsch.
1.3. Gewerbliche Kunden (natürliche und juristische Personen) erklären hinsichtlich der Geschäfte und Verträge mit SAV nicht Konsument, insbesondere nicht im Sinne des KSchG (Konsumentenschutzgesetz), zu sein. Das Konsumentenschutzgesetz findet daher auf Geschäfte und Verträge mit gewerblichen Kunden ausdrücklich keine Anwendung. Sollte dies auf irgendeinen einzelnen Geschäftsfall mit gewerblichen Kunden nicht zutreffen, ist der gewerbliche Kunde zur diesbezüglichen vorherigen Meldung an SAV verpflichtet. Mündliche, telegrafische oder sonstige elektronische Vereinbarungen sind erst mit der schriftlichen Bestätigung durch SAV wirksam.
Gewerbliche Kunde erklären sich damit einverstanden, dass auch auf alle künftigen Geschäfte mit SAV die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAV Anwendung finden, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. SAV behält sich die Änderung ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich vor. Im Falle einer Änderung wird dem gewerblichen Kunden eine geänderte Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen übermittelt. Die Änderung gilt als für künftige Geschäfte angenommen, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.
1.4. Verbrauchern im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG kommen gesetzlich zwingende Rechte zu, die von SAV selbstverständlich beachtet werden und auf die im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen daher jeweils gesondert hingewiesen wird. Die Eigenschaft als Verbraucher muss SAV zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erkennbar sein.
Festgehalten wird, dass SAV nur Geschäfte und Verträge mit unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen Personen schließt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2. Vertragsabschluss, Lieferung und Leistung
2.1. Verträge mit gewerblichen Kunden
2.1.1. Die Angebote der SAV sind freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Die Wahl des Lieferanten bleibt SAV überlassen, der Bezug bei einer anderen Bezugsquelle kann nicht verlangt werden. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der SAV, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den gewerblichen Kunden, zustande. Der gewerbliche Kunde erkennt die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" der SAV durch seine Bestellung, die Auftragserteilung, mit Annahme der Lieferung und/oder durch Antrag auf Aufnahme bzw. Registrierung in unsere Kundenkartei an.
2.1.2. SAV ist berechtigt, von Verträgen auch nach schriftlicher Auftragsbestätigung zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die aufzeigen, dass der gewerbliche Kunde nicht kreditwürdig ist.
2.1.3. Technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen SAV hergeleitet werden können.
2.1.4. Soweit nicht ausdrücklich ein Fixtermin vereinbart wurde, sind die bekannt gegebenen Lieferzeiten nicht verbindlich, werden aber nach bester Möglichkeit eingehalten. Für verspätete oder nicht durchführbare Leistungen, die durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhergesehene Zwischenfälle verursacht werden, ist eine Ersatzpflicht ausgeschlossen.
2.1.5. Teillieferungen mit gesonderter Verrechnung sind zulässig.
2.1.6. Ein Anspruch des gewerblichen Kunden auf Schadenersatz wegen Lieferverzuges ist ausgeschlossen; im Übrigen ist eine allfällige Haftung von SAV auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, maximal jedoch auf 5 % des Nettolieferwertes, begrenzt. SAV behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die durch eines der o.g. Ereignisse hervorgerufene Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert und dies nicht von SAV verschuldet wird.
2.1.7. Die Gefahr geht bei Lieferbedingung „Abholung“ mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die vom gewerblichen Kunden gegenüber SAV benannt wurden, auf den gewerblichen Kunden über.
Soweit sich der Versand ohne Verschulden der SAV verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den gewerblichen Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den gewerblichen Kunden.
2.1.8. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat SAV zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten. Die so daraus verursachten Kosten trägt der gewerbliche Kunde.
2.2. Verträge mit Verbrauchern
2.2.1. Die Angebote der SAV sind freibleibend und unverbindlich. Durch das Absenden/Aufgeben einer „Bestellung“ (über die Homepage der SAV, auf Online-Marktplätzen auf denen die SAV als Händler auftritt, per E-Mail, Post, Telefax oder telefonisch) stellt der Verbraucher ein verbindliches Angebot an SAV, welches von SAV angenommen werden kann. Mit der Bestellung erklärt der Verbraucher in Kenntnis der jederzeit auf www.schuss-av.at und/oder auf den Online-Marktplätzen einsehbaren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAV zu sein und unter Zugrundelegung dieser mit SAV kontrahieren zu wollen.
2.2.2. Nach dem Absenden/Aufgeben einer Bestellung sendet SAV dem Verbraucher eine Bestellbestätigung an eine vom Verbraucher bekanntgegebene Empfangsstelle. In diesem Zuge werden dem Verbraucher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SAV neuerlich zur Verfügung gestellt. Eine derartige Bestätigung über das Einlangen des Angebots des Verbrauchers stellt keine Annahmeerklärung dar.
Der Vertrag über die vom Verbraucher bestellten Produkte kommt erst durch die tatsächliche Lieferung der bestellten Produkte zustande.
SAV ist nicht verpflichtet, ein verbindliches Angebot eines Verbrauchers anzunehmen. Sollte die SAV ein Angebot nicht annehmen, wird diese den Verbraucher darüber informieren.
2.2.3. Angebote der SAV verstehen sich vorbehaltlich der Verfügbarkeit und/oder der Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten. Verbraucher können, soweit bei SAV die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist oder diese aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht geliefert werden kann und SAV daher das verbindliche Angebot des Verbrauchers nicht annimmt, über die Rückzahlung von allenfalls bereits geleisteten Zahlungen hinaus, keine Rechte gegen SAV ableiten.
2.2.4. Unerhebliche technische und gestalterische Abweichungen der Ware(n) von Angaben auf der Homepage der SAV, auf Online-Marktplätzen, in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie unerhebliche Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus vom Verbraucher Rechte gegen SAV hergeleitet werden können.
2.2.5. Angegebene Lieferzeiten stellen lediglich einen Richtwert dar und sind daher mangels abweichender ausdrücklicher Vereinbarung nicht verbindlich. Lieferzeiten werden von SAV aber nach bester Möglichkeit eingehalten.
Im Falle der Vereinbarung einer verbindlichen Lieferzeit können aus verspäteten Lieferungen die durch höhere Gewalt, Materialmangel oder durch sonstige unvorhersehbare und/oder unbeeinflussbare Zwischenfälle ohne Verschulden der SAV verursacht werden, keine Ansprüche gegen SAV abgeleitet werden. Im Falle der Vereinbarung einer verbindlichen Lieferzeit können aus verspäteten Lieferungen zudem keine Ansprüche gegen SAV abgeleitet werden, wenn die Lieferung nicht mehr als 5 Werktage verspätet ist. Fällt der letzte Tag der Lieferzeit bzw. der Nachfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle dieses Tages der nächstfolgende Werktag.
2.2.6. Teillieferungen mit gesonderter Verrechnung sind ausdrücklich möglich. Mangels abweichender Vereinbarung bzw. konkreter Angabe im Bestellprozess fallen bei Teillieferungen Versandkosten nur für die erste Lieferung an.
2.2.7. Beim Versand von Waren geht die Gefahr für den Verlust oder die Beschädigung der Ware erst mit der Ablieferung an die vom Verbraucher bestimmte Abgabestelle auf den Verbraucher über. Der Ablieferung steht es gleich, wenn der Verbraucher mit der Annahme in Verzug ist. Hat der Verbraucher den Beförderungsvertrag selbst abgeschlossen geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den vom Verbraucher beauftragten Beförderer über.
2.2.8. Bei Verzug der Annahme hat SAV zusätzlich zum Zahlungsanspruch das Recht nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die aus einem Annahmeverzug durch den Verbraucher verursachten Kosten (insbesondere Rücksendegebühren) trägt der Verbraucher.
3. Prüfung der Ware und Gewährleistung
3.1. Kunden haben die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, Übereinstimmung laut Lieferschein und Schäden zu überprüfen.
3.2.1. Gewerbliche Kunden haben im Falle von Mängeln bei sonstigen Gewährleistungsausschluss binnen 3 Kalendertagen ab Ablieferung eine schriftliche und ausreichend dokumentierte Rüge an SAV zu erstatten, andernfalls die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert gilt. Verdeckte Mängel sind binnen 3 Kalendertagen ab Entdeckung ebenfalls bei sonstigem Gewährleistungsausschluss schriftlich anzuzeigen. Die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge trifft den gewerblichen Kunden. Im Falle einer verspäteten Rüge sind Kulanzlösungen seitens SAV ausgeschlossen. Bei Ablieferung leicht erkennbare Schäden oder Fehlmengen sind vom Kunden auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken, widrigenfalls die Lieferung als ordnungsgemäß gilt. Der Vermerk muss die Fehllieferung hinreichend und deutlich bezeichnen.
3.2.2. Die Gewährleistungsrechte von Verbrauchern können nicht eingeschränkt werden.
Unvollständige Lieferungen oder Beschädigungen auf dem Transportweg hat der Verbraucher innerhalb angemessener Frist beim ausführenden Zustellunternehmen zu beanstanden und SAV über den Mangel zu informieren. Diese Obliegenheit hat keine Auswirkung auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers.
3.3. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen den Kunden – unbeschadet der Gewährleistungsrechte und des Rücktrittsrechts des Verbrauchers – nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Die sich aus einem Anbot (auch im Rahmen von Online-Marktplätzen) oder den unter www.schuss-av.at einsehbaren Informationen ergebenden Preise sind in Euro (€) ausgewiesen und verstehen sich für gewerbliche Kunden mangels abweichender ausdrücklicher Angabe zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, inklusive Kosten und/oder Abgaben für Umweltpauschale, ARA, Urheberrechtsabgaben und/oder EAG sowie zuzüglich Nebenkosten (Versandkosten, Servicegebühren, Verpackung, etc.).
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche angegebene Preise – sofern nicht ausdrücklich abweichendes angegeben ist – inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, inklusive Kosten oder Abgaben für Umweltpauschale, ARA, Urheberrechtsabgaben oder EAG sowie zuzüglich Nebenkosten (Versandkosten, Servicegebühren, Verpackung, etc.). Die Nebenkosten werden dem Verbraucher im Angebot der SAV bzw. im Bestellprozess entsprechend ausgewiesen.
4.2. SAV behält sich gegenüber gewerblichen Kunden das Recht vor, den Preis angemessen zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen – insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen – bei SAV eintreten. Diese Kostenerhöhungen wird SAV dem gewerblichen Kunden auf Verlangen nachweisen. SAV ist berechtigt, auch neue, erst nach Zustandekommen des Vertrages eingeführte Gebühren und Abgaben, welche gesetzlich vorgeschrieben werden, vom gewerblichen Kunden einzuheben.
Gegenüber Verbrauchern können die zum Zeitpunkt des Absendens/Aufgebens einer Bestellung ausgewiesen Preise, allenfalls zuzüglich Nebenkosten (Versandkosten, Servicegebühren, Verpackung, etc.) von SAV nachträglich nicht erhöht werden. Das Recht von SAV, das Angebot eines Verbrauchers nicht anzunehmen, bleibt unberührt.
4.3. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, sind Zahlungen prompt nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Lieferung. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. SAV behält sich vor, Kunden nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu beliefern und/oder weitere Zahlungsmöglichkeiten anzubieten. Gegenüber Verbrauchern werden sämtliche verfügbare Zahlungsmöglichkeiten im Angebot der SAV bzw. im Bestellprozess entsprechend ausgewiesen.
4.4. Bei Überschreitung der vereinbarten bzw. auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermine steht SAV gegenüber gewerblichen Kunden ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu.
Bei Überschreitung der vereinbarten bzw. auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungstermine steht SAV gegenüber Verbrauchern ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu.
Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, bleibt davon unberührt. Soweit SAV einen Kunden mahnt, ist sie berechtigt, für eigene Mahnungen pro Mahnung eine Bearbeitungs- und Mahngebühr von € 25,-- zuzüglich der Portospesen oder bei Mahnaufträgen die tarifmäßigen Kosten eines Inkassodienstes (lt. Verordnung über Höchstsätze für Inkassoinstitute lt. Bundesgesetzblatt 141/1996) oder eines Rechtsanwaltes (Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung) vom Kunden einzuheben.
Kunden werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle eines Zahlungsverzuges der Name (einschließlich früherer Namen), das Geschlecht, die Anschrift, der Beruf, der offene Saldo sowie die Mahndaten in Übereinstimmung mit der DSGVO (Art. 6) an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen und/oder Rechtsanwälte übermittelt werden können.
4.5. SAV ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen oder Widmungen des gewerblichen Kunden, dessen Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Gegenüber Verbrauchern ist SAV nur berechtigt Zahlungen auf ältere Schulden anzurechnen, wenn keine konkrete Bestimmung oder Widmung der Zahlung erfolgt ist.
4.6. Sind Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist SAV berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
4.7. Das Recht zur Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von SAV nicht schriftlich anerkannten oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist für gewerbliche Kunden ausgeschlossen.
Verbrauchern kommt das Recht zur Aufrechnung für den Fall des Bestehens von Gegenforderungen zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit ihrer Verbindlichkeit stehen, die gerichtlich festgestellt oder durch die SAV schriftlich anerkannt worden sind. Verbrauchern steht zudem ein Aufrechnungsrecht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit der SAV zu.
4.8. Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann SAV gegenüber gewerblichen Kunden jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die SAV Wechsel hereingenommen hat oder für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig. Das gleiche gilt bei Eintritt wichtiger Gründe.
4.9. SAV behält sich das Recht vor, nach Einlangen einer Bestellung eine Bonitätsprüfung durchzuführen und im Falle von begründeten Bedenken allenfalls auch nachträglich eine der Bonität des Kunden angepasste Zahlungsart (z.B. Vorauszahlung) vorzuschreiben. Stimmt der Kunde der angepasste Zahlungsart zu, so stellt diese Zustimmungserklärung ein neuerliches verbindliches Angebot an SAV dar, das von SAV angenommen werden kann.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) uneingeschränktes Eigentum der SAV. Der Kunde hat für diese Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) und pflegliche Behandlung auf seine Kosten zu sorgen. Kunden tragen das volle Risiko für die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen.
5.2. Gewerbliche Kunden dürfen die gelieferten Waren oder die aus deren Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen (kurz: Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der gewerbliche Kunde schon jetzt zur Sicherheit an SAV ab. SAV ist berechtigt, die Abtretung jederzeit, wenn dies zur Sicherung ihrer Forderungen notwendig ist, offenzulegen. Der gewerbliche Kunde ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht SAV gegenüber vertragsmäßig nachkommt.
Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der gewerbliche Kunde sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden.
5.3. Verbrauchern ist es bis zur vollständigen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Kosten) untersagt, die Ware zu veräußern, zu verpfänden oder sonst als Sicherheit zu begeben, diese zu verschenken oder sonst rechtsgeschäftlich über die Ware zu verfügen.
5.4. Kommt ein Kunde seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist SAV jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Kunden zurückzuholen, zu dessen Herausgabe sich der Kunde verpflichtet.
5.5. Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Kunde, SAV innerhalb von drei Tagen zu verständigen und SAV sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen.
5.6. Falls Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt der SAV stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, verpflichtet sich der Kunde darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum der SAV steht.
5.7. Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände und Kommissionsware bleiben im Eigentum von SAV. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit SAV über den Test- und Vorführzweck hinaus benutzt werden.
5.8. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch SAV bzw. die Rückholung der betroffenen Waren stellt per se keinen Vertragsrücktritt durch SAV dar. SAV ist daher trotz Abnahme der Vorbehaltsware auch berechtigt am Vertrag festzuhalten und auf Vollzug zu bestehen. SAV ist – so es sich nicht um ein Abzahlungsgeschäft mit einem Verbraucher im Sinne des Verbraucherkreditgesetzes handelt – ferner berechtigt, die Vorbehaltsware unter Anrechnung auf die Kaufpreisforderung freihändig zu veräußern, wobei SAV dabei den Kunden miteinbezieht und die Interessen des Kunden wahren wird.
5.9. Kunden haben SAV sämtliche Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen die im Zusammenhang mit dem Eigentumsvorbehalt stehenden Regelungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf das Eigentum von SAV entstehen. Hierzu zählt auch ein allfälliges Nutzungsentgelt.
6. Gewährleistung
6.1. Gewährleistung für Verträge mit gewerblichen Kunden
6.1.1. SAV leistet gegenüber gewerblichen Kunden Gewähr für Mängel, die bei der Übergabe der Sache vorliegen und innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrenübergang hervorkommen.
Soweit SAV für Mängel im Wege der Gewährleistung einstehen muss, hat der Kunde nach Wahl von SAV zunächst nur Anspruch auf Verbesserung oder Austausch sofern der Austausch für SAV nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn die Kosten des Austausches verglichen mit den Kosten der Verbesserung für SAV unzumutbar wären. Der Grundsatz der Unverhältnismäßigkeit kommt sinngemäß für weitere Verbesserungen zum Tragen.
Die Gehäusefarbe und -form einer Ware zählen sinngemäß nicht zu den Funktionen. Aus diesem Grund kann es im Rahmen eines Austausches zu Abweichungen zwischen der beanstandeten Ware und der Austauschware kommen. Ein Anspruch auf eine, der beanstandeten bzw. zur Reparatur eingesandten Ware identische Ware besteht ausdrücklich nicht. Ein Anspruch des gewerblichen Kunden auf Preisminderung oder Auflösung des Vertrages (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur, soweit SAV damit einverstanden ist oder Verbesserung und Austausch nach Einschätzung von SAV nicht möglich oder untunlich sind.
6.1.2. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von SAV schriftlich bestätigt wurden.
6.1.3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere jene Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / mechanische Beschädigungen jeder Art / Einbau in komplexe technische Lösungen / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des gewerblichen Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / (auch teilweise) gewerbliche Nutzung / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder Verarbeitungsdaten / Pixelfehler im Toleranzbereich / selbst bzw. nicht durch die autorisierte Vertragswerkstatt durchgeführte Modifikationen am Gerät / die Wiedergabe anwenderseitig erstellte CD/DVD Medien / die Kosten für ein Software Update / Schäden aufgrund Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (eine etwaige fehlende Bedienungsanleitung ist jedenfalls vom gewerblichen Kunden anzufordern; ein gewährleistungsrechtlicher Anspruch auf Behebung eines, aufgrund fehlender Bedienungsanleitung, entstandenen Schadens besteht ausdrücklich nicht) / eingebrannte Bilder wie Videotext, Sendererkennung, Computeranzeigen, Videospiele, Bildschirmmenüs o.ä., Rahmen (auch 4:3 bzw. 16:9), Logos und dergleichen sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der gewerbliche Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt, verändert oder unleserlich gemacht werden. SAV behält sich das Recht vor, eine Gewährleistungsreparatur abzulehnen, wenn die Kaufrechnung unleserlich ist bzw. nicht vorgelegt werden kann.
6.1.4. Im Falle der Rückabwicklung des Geschäftes wird dem gewerblichen Kunden ein Betrag gutgeschrieben, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich des Gebrauchsvorteils ergibt. Für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils wird auf das Verhältnis der Nutzung des gewerblichen Kunden zur voraussichtlichen Gesamtnutzungsdauer abgestellt.
6.1.5. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist SAV berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen vom gewerblichen Kunden zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der SAV berechnet. Das Vorliegen eines Mangels zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges der Ware und innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Kunde zu beweisen. Eine diesbezügliche gesetzliche Vermutung, insbesondere jene des § 924 ABGB, wird gegenüber gewerblichen Kunden ausgeschlossen. Kostenvoranschläge sind stets kostenpflichtig.
6.1.6. Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung, einer etwaigen Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der gewerbliche Kunde die Richtlinien der Serviceabteilung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die Kosten der Sendung zum jeweiligen Servicecenter trägt in jedem Fall der gewerbliche Kunde.
6.1.7. Die Anwendung und Geltung der §§933a und 933b ABGB werden – soweit gesetzlich möglich – ausdrücklich ausgeschlossen. Eine allfällige Haftung von SAV ist, ebenso wie für sonstige Leistungsstörungen, in jedem Fall auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
6.2.Gewährleistung für Verträge mit Verbrauchern
6.2.1. Die Gewährleistungsrechte von Verbrauchern richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) unter Berücksichtigung der einschlägigen Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
6.2.2. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für Verbraucher beträgt 24 Monate ab Übergabe der Ware.
6.2.3. Für Mängel, die innerhalb eines Jahres nach Übergabe der Ware hervorkommen, gilt gemäß VGG die gesetzliche Vermutung, dass diese bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Diese Vermutungsregel kommt jedoch nicht zur Anwendung, wenn sie mit der Art der Sache oder der Art des Mangels unvereinbar ist. Nach Ablauf eines Jahres trifft den Verbraucher die volle Beweislast dafür, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind aufgrund der Art der Sache oder der Art des Mangels insbesondere jene Mängel bzw. Schäden, die zurückzuführen sind auf: Abnutzung und normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch / mechanische Beschädigungen jeder Art / Bedienungsfehler und fahrlässiges Verhalten des Verbrauchers / Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / gewerbliche Nutzung / Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit aller Art / Pixelfehler im Toleranzbereich / selbst bzw. nicht durch eine autorisierte Vertragswerkstatt durchgeführte Modifikationen am Gerät / die Wiedergabe anwenderseitig erstellter CD/DVD-Medien / die Kosten für ein Software Update / Schäden aufgrund Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (eine etwaige fehlende Bedienungsanleitung ist jedenfalls umgehend anzufordern; ein gewährleistungsrechtlicher Anspruch auf Behebung eines, aufgrund fehlender Bedienungsanleitung, entstandenen Schadens besteht ausdrücklich nicht) / eingebrannte Bilder wie Videotext, Sendererkennung, Computeranzeigen, Videospiele, Bildschirmmenüs o.ä., Rahmen (auch 4:3 bzw. 16:9), Logos und dergleichen sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Verbraucher weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer, Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt, verändert oder unleserlich gemacht werden. SAV behält sich das Recht vor, eine Gewährleistungsreparatur abzulehnen, wenn die Kaufrechnung unleserlich ist bzw. nicht vorgelegt werden kann.
6.2.4. Soweit SAV für Mängel im Wege der Gewährleistung einstehen muss, hat der Verbraucher zunächst nur Anspruch auf Verbesserung oder Austausch. Sofern Verbesserung oder Austausch für SAV unmöglich oder unverhältnismäßig sind, steht nur der jeweils andere Gewährleistungsbehelf zu. Sind für SAV Verbesserung und Austausch unmöglich oder unverhältnismäßig, kann SAV die Herstellung des mangelfreien Zustands verweigern und den Verbraucher auf Preisminderung oder Auflösung des Vertrages (je nach Art und Schwere des Mangels) verweisen. Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn die Kosten des Austausches verglichen mit den Kosten der Verbesserung für SAV unzumutbar wären. Der Grundsatz der Unverhältnismäßigkeit kommt sinngemäß für weitere Verbesserungen zum Tragen.
Die Gehäusefarbe und -form einer Ware zählen sinngemäß nicht zu den Funktionen. Aus diesem Grund kann es im Rahmen eines Austausches zu Abweichungen zwischen der beanstandeten Ware und der Austauschware kommen. Ein Anspruch auf eine, der beanstandeten bzw. zur Reparatur eingesandten Ware identische Ware besteht ausdrücklich nicht.
Ein Anspruch des Verbrauchers auf Preisminderung oder Auflösung des Vertrages (je nach Art und Schwere des Mangels) besteht nur in den in § 12 Abs. 4 VGG genannten Fällen oder so weit SAV sich damit ausdrücklich einverstanden erklärt.
6.2.5. Im Falle der Auflösung des Vertrages wird dem Verbraucher ein Betrag rückerstattet, der sich aus dem Kaufpreis abzüglich des eingetretenen Gebrauchsvorteils (Benutzungsentgelt) ergibt. Für die Ermittlung des Gebrauchsvorteils ist jener Vorteil zu berücksichtigen, der dem Verbraucher durch die Nutzung der mangelhaften Ware bis zur Rückabwicklung des Vertrags zugekommen ist.
6.2.6. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, wird SAV dies dem Verbraucher mitteilen. SAV wird den Verbraucher in diesem Zuge über die (kostenpflichtigen) Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise und die jeweiligen Kosten informieren (z.B. Rücksendung; Erstellung eines Kostenvoranschlages; Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen der SAV; Vernichtung der Ware, etc.).
6.2.7. Die Anwendung und Geltung des §933a ABGB wird – soweit gesetzlich möglich – ausdrücklich ausgeschlossen. Eine allfällige Haftung der SAV nach dieser Bestimmung ist daher, ebenso wie für sonstige Leistungsstörungen, mit der Ausnahme von Personenschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
7. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
7.1. SAV übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat SAV von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
7.2. Der Kunde ist nicht befugt, Software zu verändern, zu kopieren (mit Ausnahme Sicherungskopie), zur Verwendung auf nicht kompatibler Hardware anzupassen oder in sonstiger Weise zu bearbeiten.
7.3. Jede Software unterliegt im Hinblick auf ihre Nutzung den jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers. Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen.
7.4. Gewerbliche Kunden verpflichten sich zudem ihre Abnehmer entsprechend zur Einhaltung dieser Lizenzbestimmungen zu verpflichten. Gewerbliche Kunden haben jede Lizenzbestimmungsverletzung eines Abnehmers unverzüglich an SAV zu melden.
Hinweise auf den Vertragsprodukten über Urheber-, Marken- oder andere Schutzrechte darf der gewerbliche Kunde weder beseitigen, abändern, überdecken noch in sonstiger Weise unkenntlich machen. Der gewerbliche Kunde ist nur mit vorheriger Zustimmung von SAV berechtigt, mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.
8. Haftung
8.1. Haftung im Zusammenhang mit Verträgen mit gewerblichen Kunden
8.1.1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. SAV haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, insbesondere haftet SAV nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Der Ausschluss gilt insbesondere auch für Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, Verletzung von Nebenpflichten und Produzentenhaftung. SAV haftet nicht für unrichtige Angaben in Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen Unterlagen.
8.1.2. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz von SAV beruht.
8.1.3. Sofern SAV fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt und nur soweit SAV dafür aufgrund zwingender Gesetze einstehen muss, wird die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung der (Produkt-)Haftpflicht-Versicherung von SAV begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt. Das Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen für vom gewerblichen Kunden geltend gemachten Schadenersatzansprüche hat der gewerbliche Kunde nachzuweisen.
8.1.4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von SAV zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8.2. Haftung im Zusammenhang mit Verträgen mit Verbrauchern
8.2.1. SAV haftet Verbrauchern, sofern es sich nicht um Personenschäden, die Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen handelt, lediglich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden haftet SAV, sofern es sich nicht um Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen handelt, nur in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2.2. Schäden, die durch unsachgemäße Handlungen des Verbrauchers, insbesondere bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung der Ware hervorgerufen werden, begründen keine Haftung von SAV.
8.2.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen gelten nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz oder wegen anfänglichem Unvermögen oder von SAV zu vertretender Unmöglichkeit. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
9. Export
Handelt es sich um Produkte, die der Technologietransferkontrolle für ausländische Technologiewaren unterliegen (Außenwirtschaftsgesetz 2011, BGBl. I Nr. 26/2011 idgF), erfolgt der Verkauf der gegenständlichen Produkte an gewerbliche Kunden nur unter einer rechtsverbindlichen Überbindung folgender Verpflichtungen: Die Wiederausfuhr solcher Waren - auch in be- oder verarbeiteter oder zerlegter Form - ist nur mit Zustimmung/Genehmigung des zuständigen Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten gestattet. Diese Verpflichtung ist jedem Inlandsabnehmer zu überbinden mit der weiteren Verpflichtung zur Überbindung auf allfällige weitere Inlandsabnehmer. Der Besteller ist verpflichtet, die Genehmigung selbst beizubringen und den für den Export zuständigen Transporteur zu beauftragen.
10. Datenschutz
Die anlässlich einer Bestellung übermittelten Daten werden im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung nach Maßgabe der Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von SAV bearbeitet, gespeichert und allenfalls zu eigenen Marketingzwecken genutzt. Eine allfällige Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt ausschließlich im unbedingt notwendigen Ausmaß zum Zwecke der Vertragsabwicklung. Die Betroffenenrechte der DSGVO (Widerspruchsrecht, Auskunftsrecht, Recht auf Löschung, etc.) können jederzeit durch Mitteilung an den Verantwortlichen für Datenschutz, Schuss AV-Projektionssysteme GmbH, per E-Mail an av@schuss.at oder postalisch an Scheringgasse 3, A-1140 Wien ausgeübt werden.
11. Rücktrittsrecht für Verbraucher
11.1. Der Verbraucher kann von einem Vertrag, in dessen Rahmen ein Entgelt von über EUR 50,00 vom Verbraucher zu bezahlen ist, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Für Verträge in deren Rahmen ein Entgelt von bis zu EUR 50,00 vom Verbraucher zu bezahlen ist, ist ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Gewerblichen Kunden kommt ausdrücklich kein derartiges Rücktrittsrecht zu.
Die Frist zum Rücktritt beträgt (i) im Falle eines Kaufvertrages: 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der Ware erlangt; (ii) im Falle eines Kaufvertrages über mehrere Waren, die im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden: 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein vom Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter den Besitz an der letzten Ware erlangt; (iii) im Falle eines Dienstleistungsvertrages oder eines Vertrags über die Lieferung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden: 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
11.2. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher SAV (Schuss AV-Projektionssysteme GmbH, Scheringgasse 3, A-1140 Wien, E-Mail: av@schuss.at), mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Dafür kann das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist an SAV abgesendet wird.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)
An:
Schuss AV-Projektionssysteme GmbH
Scheringgasse 3
1140 Wien
Österreich
E-Mail: av@schuss.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am _________ (*)/erhalten am_________ (*)
Bestellnummer (falls vorhanden) : ____________________________________________
Name des/der Verbraucher(s): ____________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________________________________
Datum: _______________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier erforderlich):
____________________________________________
(*) Unzutreffendes bitte streichen.
11.3. Wenn der Verbraucher vom Vertrag zurücktritt, hat SAV alle Zahlungen, die vom Verbraucher im Zusammenhang mit dem konkreten Auftrag erhalten wurden, einschließlich allfälliger Lieferkosten (mit Ausnahme von etwaigen zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die von SAV angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Rücktritt bei SAV eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet SAV dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hat. SAV steht es jedoch frei ein abweichendes Zahlungsmittel zu verwenden, wenn dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen und die Rückzahlung dadurch nicht verzögert wird. Dem Verbraucher werden für die Rückzahlung keine Entgelte berechnet.
SAV kann die Rückzahlung verweigern, bis die Ware(n) bei SAV eingelangt ist/sind oder der Verbraucher einen Nachweis erbracht hat, dass er die Ware(n) zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
11.4. Der Verbraucher hat die Ware(n) unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er SAV über den Rücktritt vom Vertrag unterrichtet hat, an Schuss AV-Projektionssysteme GmbH, Scheringgasse 3, A-1140 Wien zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn die Ware(n) vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen abgesendet wird/werden.
Die Kosten der Rücksendung der Ware(n) hat der Verbraucher zu tragen. Für Ware(n) die aus Verschulden des Verbrauchers nicht oder nicht ausreichend frankiert an uns rückgesendet wird/werden, stellen wir dem Verbraucher die uns anlaufenden Kosten zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 10,00 in Rechnung.
Die Gefahr der Rücksendung liegt beim Verbraucher.
11.5. Der Verbraucher hat das Recht, die bestellte Ware(n) auf ihre Beschaffenheit, Eigenschaften oder Funktionsweise zu prüfen (kurzer Funktionstest). Dieses Prüfrecht beinhaltet jedoch nicht den tatsächlichen Gebrauch der Ware(n). Der Verbraucher hat für einen etwaigen Wertverlust der Ware(n) aufzukommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist. Bei einer Beschädigung von Ware(n) hat der Verbraucher eine angemessene Entschädigung für die entstandenen Schäden zu zahlen.
11.6. Das Recht, den Vertrag zu widerrufen, besteht insbesondere nicht bei Verträgen über
- Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind;
- Waren, die versiegelt geliefert werden und aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- Waren, die nach ihrer Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
- Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware, die in einer versiegelten Packung geliefert werden, sofern deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
- Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat, wobei in jenen Fällen, in denen der Verbraucher nach dem Vertrag zu einer Zahlung verpflichtet ist, das Rücktrittsrecht nur entfällt, wenn überdies der Unternehmer mit der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers mit der Vertragserfüllung begonnen hat und wenn der Verbraucher entweder vor Beginn der Dienstleistungserbringung bestätigt hat, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er sein Rücktrittsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung verliert oder den Unternehmer ausdrücklich zu einem Besuch aufgefordert hat, um Reparaturarbeiten vornehmen zu lassen; sowie
- in den sonstigen Fällen des § 18 Abs. 1 Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1. Kunden sind – mit Ausnahme der Bestimmungen in Punkt 5. – nicht berechtigt, allfällige Ansprüche aus einem Vertrag mit SAV abzutreten.
12.2. Gewerbliche Kunden verzichten auf Anfechtung des Vertrages wegen Irrtum.
12.3. Erfüllungsort und Gerichtsstand
12.3.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber gewerblichen Kunden ist Wien. SAV ist jedoch unbeschadet dessen berechtigt, gewerbliche Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
12.3.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand gegenüber Verbrauchern ist Wien. Hat der Verbraucher seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder ist er im Inland beschäftigt, so kann für Klagen gegen den Verbraucher nur die Zuständigkeit jenes Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Verbrauchers liegt.
12.4. Für Verträge und Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen mit SAV gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrecht sowie der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
12.5. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
12.6. Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE). Verbraucher haben so die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer Online-Bestellung ohne Einschaltung eines Gerichts zu klären.
Im Zusammenhang mit online abgeschlossene Verträgen kann von Verbrauchern zudem die Internet Ombudsstelle (www.ombudsstelle.at) und für nicht online abgeschlossene Verträge die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.at) eingeschaltet werden.